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Title: Feinwerkbau 300s-Umbau auf WBK [Archiv] - Field Target Forum  •  Size: 30973

Link funktioniert leider nicht : Feinwerkbau 300s-Umbau auf WBK


Ralph Lövenich
03.05.2006, 16:12
Hallo!
Es wundert mich, dass noch niemand eine FWB 300 auf WBK umgebaut hat oder umbauen hat lassen. Das wäre in meinen Augen die ideale Klasse 2 Waffe. Mit ein wenig Investition in die Herstellung der Federn und ein wenig Änderung an der Rücklaufdämpfung hätte man ein absolut ruhig liegendes Federdruckgewehr. Schon mal jemand darüber nachgedacht?

Dirk
03.05.2006, 16:15
Warum soll man eine 300 S vergewaltigen, wenn man eine 97 für weniger Geld bekommt ?

Ralph Lövenich
03.05.2006, 16:23
Weil die FWB keinen Prellschlag hat?
Warum billiger? Die Federn kosten nicht die Welt, mehr wie 50€ sicher nicht.

Dirk
03.05.2006, 16:35
Weil a. FWB dafür keine stärke Feder anbietet, b. die ganze Sache zum Beschussamt muss, da die 300 nur Bauartgeprüft für "F" ist und c. der freundliche BüMa dafür auch nicht wenig Geld nehmen wird, wenn es denn einer macht. Und wir wissen doch, das mal eben eine andere Feder einbauen nicht ist. Diese sollte schon der Waffe angepasst sein. Und das ist ja wie wir wissen nicht so einfach, selbst bei der 97 die mit WBK angeboten wird.

Kurt
03.05.2006, 17:01
Hallo!
Es wundert mich, dass noch niemand eine FWB 300 auf WBK umgebaut hat oder umbauen hat lassen. Das wäre in meinen Augen die ideale Klasse 2 Waffe. Mit ein wenig Investition in die Herstellung der Federn und ein wenig Änderung an der Rücklaufdämpfung hätte man ein absolut ruhig liegendes Federdruckgewehr. Schon mal jemand darüber nachgedacht?
Hallo, genau den gleichen Gedanken hatte ich auch schon. Wollte mich damit aber erst näher beschäftigen, wenn mein 300S (F-Version) endlich mal fertig ist.

Das wäre m.E. tatsächlich eine Alternative, wenn ..........
1. ....... es stimmen sollte, dass die 300S tatsächlich mal in einer etwa 15-Joule-Version für den Export nach GB gebaut wurde und
2. ....... die Waffe sich in dieser Ausführung bewährt hätte (Material usw.).

Dann sollte die Sache einfacher zu bewerkstelligen sein, weil auf ein bereits existierendes Konzept (und ggf. die passenden Teile) zurückgegriffen werden könnte.

Wenn ........

Gruß Kurt

Ralph Lövenich
03.05.2006, 17:41
Genau, Kurt!
Es gibt heute noch einige dieser Waffen in GB. Sie sind heiss begehrt und das nicht umsonst. Leider gibt es die Federn nicht mehr, da nur einige dieser Modelle ausgeliefert wurden. Das Problem dürfte sich aber mit einem Federhersteller, wie Gutekunstfedern, leicht lösen lassen. Originale Federn hinschicken, messen lassen und einige stärkere zuschicken lassen. Dann probieren was passt. Wenn man eine Weihrauchfeder in 7,5 und 16 Joule mitschickt, diese berechnen lässt, können die genau im Vergleich sagen, was gebraucht wird. Ich bin immer noch sicher, dies wäre die ideale Klasse 2 Waffe, da zugelassen und prellschlagfrei.

Dirk
03.05.2006, 17:45
Ich hab da mal ein wenig nachgeschaut und nichts über eine 15 oder 16 Joule Serienausführung der FWB 300 S gefunden. Bei unseren holländischen Freunden gab es eine (soweit es meine Sprachkentnisse zugelassen haben) sehr interessante Diskusion zu diesem Thema.
Da ich hier aber keine Anleitung oder den dirkten Link einstellen möchte, Link nur per PN.

Gruß Dirk

Andreas Scholz
03.05.2006, 20:18
Hallo Ralph,

ich bin ganz Deiner Meinung: Eine prellschlagfreie Kl-2-Waffe - das wärs! Ich habe darüber schon vor über 2 Jahren mit Volker diskutiert (ich dachte an die Anfertigung eines entsprechenden Schaftes mit einbebautem Schlitten für die HW97). Er zeigte sich davon wenig begeistert. Es ging bei Klasse 2 eben um Prellschlagwaffen.

Nun habe ich aber bei den letzten beiden WMs prellschlagfreie Federdruckwaffen gesehen. Letztes Jahr in England wurden die Federdruck-Titel (IIRC) mit sowas errungen.

Ich bin da nun auch etwas ratlos - soll ich "ehrlich" Klasse 2 schießen (mit Prellschlag) oder mein o. g. Vorhaben realisieren, um international bessere Chancen zu haben?

Wir sollten da vielleicht erstmal mit Volker klären, ob national so eine Waffe für Klasse 2 anerkannt würde.

Grüße
Andreas

Ralph Lövenich
03.05.2006, 20:34
4.2. Klasse 2:

Offene Klasse mit WBK-pflichtigen Feder- und Gasdruckkolbenkolbenluftgewehren (z. B. Theoben; E0 max 16,3 Joule) mit Prellschlag.


N'abend Andreas!
Von Dämpfung ist hier nicht die Rede und einen Prellschlag hat die Waffe ja. Für mich ein klarer Fall, ist erlaubt.

Kurt
03.05.2006, 21:20
Hallo, das mit der Exportversion habe ich irgendwann mal irgendwo gelesen. FWB kann dazu bei Bedarf sicherlich detailiert Auskunft geben.

Mir stellt sich aber zusätzlich die Frage, ob es die Konstruktion des LG bzw. das Material auf Dauer aushalten würde, den Rücklauf bei einer WBK-pflichtigen Version zu blockieren und somit allen Eventualitäten des Regelwerkes aus dem Weg zu gehen.

In Relation zum Anschaffungs-/Umrüstungspreis gesehen hätte man vmtl. ein hochpräzises LG mit einer serienmäßig guten Abzugsgruppe usw..

Soweit die Spekulation ...........

Gruß Kurt

Andreas Scholz
03.05.2006, 22:16
... Von Dämpfung ist hier nicht die Rede und einen Prellschlag hat die Waffe ja. Für mich ein klarer Fall, ist erlaubt.
Hallo Ralph,
äh... welchen Prellschlag hat sie denn? Das System läuft doch auf den Stiften und überträgt ja gerade nicht den Prellschlag auf den Schaft. Für mich ein klarer Fall: So eine Waffe kann national nur in Klasse 1 geschossen werden.

Grüße
Andreas

Ralph Lövenich
03.05.2006, 22:53
Andreas, damit man einen Prellschlag dämpfen kann, muss er ja vorhanden sein. Also hat sie Prellschlag und von Dämpfung verboten steht nichts im Reglement.

Walter Schröder
03.05.2006, 23:28
Andererseit ist die Klasse 4 und 5 extra getrennt worden. Und der Unterschied in der Definition von Klasse 2 und 4 ist nur die Energie. Nach Deiner Interpretation müsste man dann auch eine F-FWB in Klasse 4 schiessen können...

Gruss Walter

Ralph Lövenich
04.05.2006, 09:08
4.5. Klasse 5:

Freie (E0 max. 7,5 Joule) Feder und Gasdruckkolbenluftgewehre (z. B. Theoben) mit Prellschlagkompensation jeder Art.

Falsch, hier ist die Definition klar vorgegeben.

Dirk
04.05.2006, 15:19
So ich habe heute Antwort von Feinwerkbau bekommen.
Es hat nie eine Version der 300 über 7,5 Joule von der Firma FWB gegeben. Sollten FWB 300 irgendwo mit höherer Leistung existieren sind sie getunt worden, aber nicht von FWB.

Orkan S.
04.05.2006, 20:24
Ich hatte schon dasselbe vor mit meiner Diana 75. Aber nach einem netten Gesüpräch mit dem Meister von Diana hab Ich davon abgelassen. Er meinte zwar das es möglich wäre aber das das Material auch sehe darunter zu leiden hätte.

Andreas Scholz
05.05.2006, 10:56
Hallo Leute,

wegen der unterschiedlichen Ansichten über unser Regelwerk habe ich gerade mit Volker Kontakt aufgenommen. Seine Position ist immer noch exakt die, von der ich in einem früheren Beitrag schrieb. Daß es für die starken LG national nur 2 Klassen gibt, liegt ausschließlich daran, daß es bei Formulierung der Regeln diesbezüglich keinen Bedarf gab. Eine nachträgliche Änderung kommt auch nicht in Frage, da der Aufwand nicht gerechtfertigt wäre.

Volker appelliert, hier auf Tricks an der Fairnessgrenze zu verzichten.

Meine Meinung dazu: Wenn ich in Klasse 2 schieße, hat die Waffe einen ungedämpften Prellschlag. Daß dieser zwischen verschiedenen Waffenmodellen unterschiedlich ist, ist klar. Und ich kann meine Waffe ja auch mit zusätzlichen Gewichten beschweren, was die ruhige Lage der Waffe im Abschuß im Allgemeinen verbessert. Wie ich bereits erwähnte, interessiert mich die Technik auch (Prellschlagdämpfung). Sollte ich aber mal eine solche 16Joule-Waffe haben, dann werde ich damit bei nationalen Wettbewerben selbstverständlich in Klasse 1 starten. Bei internationalen Wettbewerben gilt für mich natürlich auch das Regelwerk des Ausrichterlandes.

Grüße
Andreas

Ralph Lövenich
05.05.2006, 12:42
Hallo Andreas!
Das ist doch ein schöner Kompromiss!

Uwe_S
06.05.2006, 07:28
Weil a. FWB dafür keine stärke Feder anbietet, b. die ganze Sache zum Beschussamt muss, da die 300 nur Bauartgeprüft für F.....

Hallo Dirk,
ein LG muss nicht zum Beschussamt, mit was für Patronen sollten sie es auch beschießen? Der Büma trägt es lediglich nach dem Umbau ins Waffenherstellungsbuch ein und entfernt das F.
Grüße
uwe

Dirk
06.05.2006, 08:17
Moin Uwe,

ich dacht das geht nur bei Waffen , die für diese ( höhere) Leistung schon Bauartgeprüft sind.
Da die 300 aber nur als "F" bauart geprüft wurde, dachte ich es müsste eine neue Prüfung erfolgen. Wie bei einer neuentwickelten Waffe auch.

Gruß Dirk

Uwe_S
06.05.2006, 08:23
Hallo Dirk,
da ein Büma auch Waffen herstellen darf, also komplett neu bauen, darf er natürlich auch Waffen abändern , Leistung erhöhen oder minimieren.
Er darf ja auch in Feuerwaffen ein größeres Kaliber einbauen, dies muss dann allerdings zum Beschussamt.
Die Baumusterprüfung ist wohl nur für Serienherstellung? Letzteres vermute ich aber nur.

Grüße
uwe

Dirk
06.05.2006, 08:29
Hallo Uwe,
das der BüMa das darf, ist schon klar. Aber wenn ich das jetzt mal mit einem KFZ vergleiche, darf der Meister Tuningmaßnahmen durchführen , aber der TÜV muss sie abnehmen und eintragen.

Muss denn eine neu entwickelte Waffe über 7,5 Joule nicht zu irgendeiner Abnahme ? Auch wenn es ein Einzelstück ist ?
Würde mich in unserem Land wundern wenn nicht.

Gruß DIrk

Uwe_S
06.05.2006, 08:39
Hmm,
ist eine gute Frage. Ich meine das nur der Büma dafür gerade stehen muss.
Es gibt ja auch die nicht gewerbliche Erlaubnis zur Herstellung für Schusswaffen. Ich kenne jemanden der diese Erlaubnis für Luftdruckwaffen bekommen hat, und ein von Ihm gefertigtes Luftgewehr braucht definitiv nicht zu irgendeiner Abnahme. Es muss natürlich angemeldet /registriert werden.
Ich denke dann darf das ein Büma erst recht.
Grüße
uwe

Dirk
06.05.2006, 09:17
Tja ,
ist nicht so einfach da was zu finden habe nur das gefunden:

§ 9
Prüfung oder Zulassung von sonstigen Waffen
und Kartuschenmunition mit Reizstoffen
(1)Wer
1. Schusswaffen nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.5 zum Waffengesetz,
2. unbrauchbar gemachte Schusswaffen oder aus Schusswaffen hergestellte Gegenstände
eines bestimmten Modells gewerbsmäßig erstmals herstellen oder in den Geltungsbereich
dieses Gesetzes verbringen will, hat dies der zuständigen Stelle zwei Monate vorher
schriftlich anzuzeigen und den Gegenstand zur Prüfung und Zulassung einzureichen.
Soweit es sich nicht um Einzelstücke handelt, ist der Stelle ein Muster und eine Abbildung,
eine Beschreibung der Handhabung und der Konstruktion sowie der verwendeten
Stoffe oder der zur Änderung nach Anlage 2 Abschnitt 2 Unterabschnitt 2 Nr. 1.5 zum
Waffengesetz benutzten Werkstoffe unter Angabe der Arbeitstechnik in deutscher Sprache
zu überlassen. Die Stelle unterrichtet die Physikalisch-Technische Bundesanstalt
schriftlich vom Ergebnis der Prüfung.
(2) Wer
1. Schusswaffen, die weder einer Prüfung nach § 3 noch einer Bauartzulassung nach § 7
unterliegen,
2. Gegenstände nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.2.1 zum Waffengesetz,
3. Gegenstände nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nr. 1.2.2 zum Waffengesetz
oder
4. Kartuschenmunition mit Reizstoffen
eines bestimmten Modells gewerbsmäßig erstmals herstellen oder in den Geltungsbereich
dieses Gesetzes verbringen will, hat dies der zuständigen Stelle zwei Monate vorher
schriftlich anzuzeigen. Der Anzeige sind beizufügen ein Muster, eine Beschreibung der
Handhabung und der Konstruktion. Die verwendeten Inhaltsstoffe sind zu benennen.
(3) Der Anzeige nach Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 bis 3 ist darüber hinaus eine Erklärung des Herstellers
oder seines Bevollmächtigten in der Europäischen Union beizufügen,
1. dass der Gegenstand den Anforderungen der Richtlinie 98/37/EG des Europäischen
Parlaments und des Rates vom 22. Juni 1998 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften
der Mitgliedstaaten für Maschinen (ABl. EG Nr. L 207/1) in der
jeweils geltenden Fassung entspricht,
76
2. ob und wie der Anwender die Leistung der Waffe verändern kann,
3. dass es sich im Falle des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 und 3 um einen Gegenstand handelt,
bei dessen Verwendung keine Gefahren für das Leben zu erwarten sind.
(4) Die zuständige Stelle kann für Gegenstände nach Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2
Nr. 1.2.1 und 1.2.2 zum Waffengesetz, für die in § 14 Abs. 4 und 6 bezeichneten Gegenstände
sowie für Geschosse, Kartuschenmunition, Stoffe und sonstige Gegenstände
mit Reizstoffen die erforderlichen Maßnahmen anordnen, um sicherzustellen, dass diese
Gegenstände nicht abweichend von dem geprüften Muster oder entgegen den festgelegten
Anforderungen vertrieben oder anderen überlassen werden. Sie kann die nach
Absatz 3 gemachten Angaben prüfen oder mit der Prüfung oder Teilprüfung andere
Fachinstitute beauftragen.
(5) Werden die in Absatz 1 und 2 bezeichneten Geräte durch eine staatliche Stelle ihrer
Bauart nach zugelassen und umfasst die Bauartzulassung die vorgeschriebenen Prüfungen,
tritt die Bauartzulassung an Stelle dieser Prüfungen.


Ich bin der Meinung das der Umbau einer nur bis 7,5 Joule bauartgeprüften Waffe auf eine höhere Leistung Abnahmepflichtig ist. Bei den Waffen, die bei denen eine Bauartprüfung für höhere Leistung Werksseitig schon erfolgt ist, natürlich nicht.

Man ist das alles Undurchsichtig. :smt017

Da muss man schon ein Juraseminar zum Thema besuchen.

Gruß Dirk

Uwe_S
06.05.2006, 10:17
Dirk,
musst Du uns so verwirren? :?

Andreas Scholz
06.05.2006, 10:28
Hallo Dirk,

langsam nervts! Wieso mußt Du ständig irgendwas runter bleiern, von dem Dir einer, der wirklich Ahnung hat, gesagt hat, daß Du auf dem Holzweg bist? Ich habe mich aus dem "Kinderforum" schon weitgehend zurück gezogen, weil da auch immer irgendein Neunmalkuger daher kam und über sachlich fundierte Beiträge seine "Duft-(Stink!-)Marke" drüber setzen mußte. Unwissen ist eben verbreiteter und hat dadurch offenbar die demokratische Mehrheit. Da fällt mir was von Orwell ein: "Ignorance is Power".

mfg
Andreas

Dirk
06.05.2006, 11:04
@ Andreas

Du hast PM.

Jochen L.
06.05.2006, 11:39
Hmm,

sicher kann man eine FWB 300 tunen, Allerdings dürfte es mit einem simplen Federtausch kaum getan sein ( Transferport Dichtungen Materialverstärkung des Spannmechanismus )
Eine solche getunte FWB, mit einer besonderes ausgefallenen Schäftung, wurde übrigens George W. Bush, von den Engländern, als Dank für die Waffenhilfe im WK2 geschenkt der Spaß soll so um die 3500 Pfund gekostet haben ( Ein Schelm der böses dabei denkt )

Sicher ist auch die Klassifizierung einer solchen Waffe fürs FTS problematisch.

Die rechtliche Seite scheint auch so eine Geschichte zu sein?

Im Ende hätten wir dann aber eine sehr aufwendig hergestellte Waffe die nirgends richtig paßt.
Lohnt da der Aufwand wenn man mit bedeutend weniger Mühe & Geld einen wirklich gut getunten Preller bekommt oder wenn man den Prellschlag nicht mag eine sehr gute PCP.

Ich denke hier geht es eher um einen Gedankenaustausch über das prinzipiell Machbare als um etwas das tatsächlich gemacht wird ( werden soll )

In sofern ist der Phantasie keine Grenze gesetzt, den Gedanken sind frei. und es besteht auch kein Grund sich zu streiten

Gruß Jochen

( PS Luftdruckwaffen werden soweit ich weiß nicht beschossen )

PPS Natürlich Druckluftwaffen :oops:

Uwe_S
06.05.2006, 11:53
Hallo Jochen,
Luftdruckwaffen unterliegen definitiv nicht der Beschusspflicht.
Grüße
uwe

Kurt
06.05.2006, 12:21
Hallo,

das Thema ist m.E. recht komplex und würde Stoff für diverse Teilthemen bieten, z.B.

- Technik
- Recht
- Regelwerk
- Sinn/Unsinn
- etc.

Zweifellos ist das FWB 300S eine gute Basis zum Experementieren und Probieren (im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten).

Vielleicht wäre der erste Schritt, die Erfahrungen derer zusammenzutragen, die ein 300S mit festgelegtem Rücklauf in der F-Version bereits eine Zeit lang schießen. Wie ist die Präzission? Wie verhält sich das Material? Wurden Schwachpunkte festgestellt usw.

Diese Erfahrungswerte sollten dann m.E. in eine WBK-Variante einfließen (sofern überhaupt realisier- und legalisierbar).

Interessant fände ich einen derartigen Versuch allemal. Nicht alles ist exakt planbar und vorhersehbar. Manchmal wird man von einem Ergebnis ja auch positiv überrascht, ohne dem eigentlichen Grund schlüssig auf die Spur zu kommen.

Sollte geeignetes Material (Federn usw.) erhältlich sein, sich ein Büma finden, der für vertretbare Entlohnung den Umbau vornimmt, das F entfernt und die Genehmigungsbehörde die Sache letztlich absegnet, dann wäre eine interessante Ausgangslage erreicht.

Auf dieser Basis wären Tests mit "freiem" und blockiertem Rücklauf durchführbar. Beim tatsächlichen FT-Einsatz sollte eine derartige Waffe auch nach meiner Ansicht "frei" in Klasse 1 und "blockiert" in Klasse 2 geschossen werden (und zwar freiwillig ohne Regelwerksänderung).

Mir würden spotan so einige Stellen am 300S einfallen, die ich in Bezug auf das Materialverhalten permanent im Auge behalten würde.

Aber ...... über Sinn und Unsinn läßt sich bekanntermaßen vorzüglich diskutieren. Ob eine solche Aktion etwas bringen könnte - ich weiß es nicht.

Gruß Kurt

Jochen L.
06.05.2006, 21:23
@Kurt, du würdest einen erstklassigen Analytiker abgeben.
Hochachtung !

Da wir uns hier im FTS - Forum: Technik - Luftgewehre befinden sollte hier auch mal erstrangig über die Technik diskutiert werden.



- Technik
- Recht
- Regelwerk
- Sinn/Unsinn
- etc.


In diesem Sinne
Jochen

Uwe_S
07.05.2006, 11:02
@ Jochen,
ich bin der Meinung , dass man so eindeutig die Themen nicht trennen kann, Kurt bezog sich auf die Technik und ihre Auswüchse :grin:
Wenn man es so eindeutig trennen würde, müsste man in zwei oder gar drei Threads schreiben /lesen um einen Beitrag zu verfassen /lesen.
Das wäre kontraproduktiv in meinen Augen.
Grüße
uwe

Ralph Lövenich
07.05.2006, 12:23
Es gibt hier unterschiedlichste Aspekte, die alle zum Thema gehören. Daher sehe ich das genauso wie Uwe.

Dirk
08.05.2006, 08:51
Antwort vom Beschussamt Köln:

Der Umbau würde von Amtswegen NICHT mehr geprüft. Der BüMa entfernt das "F" und trägt den Umbau in sein Waffenbuch ein und Vergibt die Waffennummer. Damit wird dann die Waffe in die WBK des Besitzers eigentragen.

Gruß Dirk

Jörg Rutjes
08.05.2006, 20:17
Dirk@

Der Umbau würde von Amtswegen NICHT mehr geprüft. Der BüMa entfernt das " F " und trägt den Umbau in sein Waffenbuch ein und Vergibt die Waffennummer. Damit wird dann die Waffe in die WBK des Besitzers eigentragen.

Jau...Dirk so Isses.....

Nur kurz vorher mit deinem Sachbearbeiter (Polizeibehörde) abklären...

Genau so habe ich meine Umbauten auch gemacht Steyr und Walther-Dominator.

und da ich die Waffen schon hatte mit F...wurde daraus kurzerhand Waffen aus Altbestand...

Da gabs überhaupt keine Probleme...

Gruß Jörg

Uwe_S
08.05.2006, 20:17
Hallo Dirk,
dass hätteste einfacher haben können.
Was habe ich Dir denn die ganze Zeit erzählt :shock:
Grüße
uwe

Arne G.
11.05.2006, 22:31
Hallo ,

nun bin ich auch hier gelandet.

Wenn ich richtig gelesen habe, hat die BFTF ,wegen mehrfacher Beschwerden ,den Prellschlag gedämpften Waffentyp, der Open Class zugeteilt. Ist also nur noch eine Frage der Zeit wann die WFTF dieser Regelung folgt.
Letzten Winter habe ich verzweiflet versucht mein ZF vom System meiner Airking zu entkoppeln. Diese "gedämpften"Gewehre fressen Zielfernrohre zum Frühstück , das eine mehr das andere weniger.
Dann kam die obige Meldung herein - aus der Traum einer prellschlagfreien KL2 Waffe.
Meine alte HW77 wurde somit umgebaut, das F weg ge x t, die Nummer ins Waffenproduktionsbuch übernommen und dann vom Landkreis in die WBK eingetragen.
Für "normale" Preller gibt es wenigstens 1-2 taugliche FT Gläser.

@ Uwe
Sorry , mit dem 23 Juli klappt nicht.
Der Kollege hat ein "wichtiges Familienfest" und hat das Wochenende bekommen :evil: :evil: :evil: :cry:

Ich schau mir aber die nächsten Termine an und komme dann hoffentlich mit meiner Janssen / Korrick / Walther und/oder meiner Janssen/HW77 :grin:

Beste Grüße

Arne

P.S. Uwe nicht schimpfen, sooonst Kugelstand und Stealth schießen müssen :grin: :grin:

Adrian
11.05.2006, 22:59
Wenn ich richtig gelesen habe, hat die BFTF ,wegen mehrfacher Beschwerden ,den Prellschlag gedämpften Waffentyp, der Open Class zugeteilt. Ist also nur noch eine Frage der Zeit wann die WFTF dieser Regelung folgt.

Arne

Bist du sicher , dass es um FT und nicht um HFT handelt? - nicht BFTF - sonder BFTA und UKHFT... usw ...
BFTA bedeutet schon lange nicht WFTF - so die Tatsachen.

Arne G.
11.05.2006, 23:40
Moin Adrian altes Haus :D

Vieleicht schmeiße ich da was durcheinander WFTFABFTUKHFT :?

Habe neulich mit Volker gesprochen und der meinte ähnliches.

Bei Gelegenheit suche ich die entsprechenden Artikel raus.

Der ZF - Verschleiß ist aber amtlich.

Beste Grüße

Arne

Adrian
12.05.2006, 07:26
Moin Arne du Urgestein.
Die gleichen Überlegungen die Dianas 54, AA SE, JW, usw ind die Klasse 1 einzugliedern, laufen auch in Polen.
Na ja, bin gespannt auf die Entwicklung.

Andreas Scholz
12.05.2006, 11:00
Hallo zusammen, hallo Arne! :D

Ich finde die Entwicklung, die Du beschrieben hast, ausgesprochen gut. Daß die Spring Gun Sonderwertung bei WMs nur noch unkompensierte Waffen einschließen soll, gibt denjenigen, die mit "normalen" Waffen antreten wieder eine Chance.

Und daß man mit einer nicht kompensierten Federdruckwaffe auch was treffen kann (auf Preßluft-Niveau!!!), haben auch hierzulande schon einige Schützen bewiesen.

Man sollte die fairen Tuningmöglichkeiten ausschöpfen. Dazu gehört IMHO auch die gewichtsmäßige Optimierung der Waffe.

Grüße
Andreas

Adrian
12.05.2006, 11:20
Bin auch der Meinung Andreas

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