Die Regelauslegung halte ich auch für etwas schwierig, da kann ich Roberts Fragen gut verstehen.
Es wird einmal von freien Waffen (F3.1) und an anderer Stelle von freien Klassen (F4) gesprochen.
Ich kann das auch nur versuchen zu interpretieren:
Es ist nach Regel (F3.1) nicht gewollt das freie Luftgewehre in den Klassen 1 und 2 mitschiessen. Deshalb müssen diese in getrennten KLASSEN antreten. In den Klassen 1 und 2 sollen nur WBK-pflichtige Gewehre antreten dürfen. (In der Regel F3.1 sind nur WBK-pflichtige Gewehre ÜBER 7,5J erwähnt und gemeint). Es geht bei der Regel auch (aber nicht nur) um die Unterscheidung der Klasseneinteilung: E0 bis 7,5 J und ab 7,5J.
Nach der Klasseneinteilung der Regel F4 wird zwischen freien Klassen und offenen Klassen unterschieden.
(freie Klasse ist nicht gleich freie Luftgewehre
)
In den freien Klassen schiessen alle LGs bis 7,5J Energie. Damit dürfen also auch WBK-pflichtige LGs welche auf 7,5J reduziert sind, mitschiessen.
In den offenen Klassen schiessen nur WBK-pflichtige Gewehre (mit bis zu 16,3J Energie). Damit dürfen ausschlieslich WBK-pflichtige Gewehre mitschiessen.
Auch Gewehre mit 7,5J könnten da durchaus mitschiessen, solange sie WBK-pflichtig sind .
(International sieht es wieder anders aus, da es dort die Klassen 3-5 gar nicht gibt. Aber das war keine Frage von Robert.)
In der offenen Klasse 2 darf jedes Luftgewehr mit Prellschlag (Federdruck) mitschiessen. Ob das Gewehr eine Prellschlagdämpfung hat oder nicht ist dabei irrelevant.
Bei den freien Klassen gibt es eine Unterscheidung. Je nachdem ob mit oder ohne Prellschlagdämpfung wird das Gewehr in Klasse 4 oder 5 eingeordnet.
Die Regeln wiedersprechen sich in keinem der Fälle.
Ich hoffe das beantwortet deine Fragen Robert.
Gruß Udo
EDIT: Dieter hat das im Prinzip genau so geschrieben, nur mit weniger Worten.