Geplante Verschärfung des Waffenrechts in 2023
Unter anderem: Neue Kontrollen für jeden Schützen und Gastschützen vor Schießbeginn: Der Referentenentwurf sieht Einschränkungen für Gastschützen ohne eigene WBK auf Schießanlagen vor. Wer keine solche waffenrechtliche Erlaubnis besitzt, muss einen amtlichen Nachweis vorlegen, dass er nicht mit einem Waffenverbot gemäß § 41 WaffG belegt ist. Für die jedes Mal vor Beginn des Schießens − für jede Waffe − durchzuführende Kontrolle sind die Schießstättenbetreiber respektive die Vereine verantwortlich. Ausnahme erlaubnisfreie Waffen, KK-Waffen und olympische Disziplinen. (§ 27 Abs. 2a WaffG)
Nachzulesen bei „all4shooters.com“
Hier der link dazu
https://www.all4shooters.com/de/shootin ... usswaffen/Die Briefgeneratoraktion zur aktuellen Waffenrechtsverschärfung läuft!
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Der Verband der Büchsenmacher hat einen Briefgenerator erstellt:
Briefgenerator v2.0 - Novelle Waffenrecht 2023
Wir hoffen auf Ihre Teilnahme bzw. evtl. Weiterleitung des Links.