Hallo liebe FT-Freunde,
da man im anderen Forum ja nichts schreiben kann ohne dass sich gleich irgendein
zu Wort meldet möchte ich hier mal die These von MarcA einstellen:
"Die ganzen prä-F-Luftgewehre (ohne WBK.Pflicht aber über 7,5 J) dürfen also auch nicht mitschießen. 8|
Erstaunlich ist doch die ganz klar definierte Regel, dass Klasse-2-Gewehre einen Prellschlag haben müssen, genauso wie die Klasse 4 im Unterschied zur Klasse 5.
Damit ist doch die ganze Diskussion über die prellschlaggedämpften LGs im Bayern-LM-Ergebnis-Thread gegenstandslos, da verboten. Alle Gewehre mit Prellschlagdämpfung gelten nicht als Gewehre mit Prellschlag und dürfen daher in garkeiner Klasse antreten, da die Klasse 1 überhauptnicht offen ist, sondern auf Pressluft beschränkt.. Da finde ich die internationalen Regeln doch einfacher und verständlicher. "
Quelle:
http://www.co2air.de/wbb3/index.php?pag ... 5&pageNo=1 (Thread Nr. 19).
Unterliegt Marc einem Denkfehler oder hat er - nach der Definition des Sporthandbuchs - tatsächlich recht!?!?!?
. Ich kann an seiner Argumentation keinen Fehler finden. Wenn dem aber so wäre/ist dann läge/liegt bei der aktuellen Handhabung (über die sich m.W. noch niemand wirklich beschwert oder aufgeregt hat) bei unseren Wettkämpfen tatsächlich ein Regelverstoß vor welcher gerügt werden könnte.
Wie beurteilen die verantwortlichen RD's die Sport(Rechts)lage?
Bin gespannt auf die Bewertung.
LG
Siggi
PS: Und dass jetzt hier bitte keiner anfängt (wie bei CO²) über Gerechtigkeit/Vorteilsverschaffung o.ä. zu räsonieren. Von mir aus kann alles so bleiben wie es ist. Nur sollte - um uns die all die Jahre durchweg gute Wettkampfstimmung künftig nicht durch irgendwelche
versauen zu lassen, eine "wasserdichte" Regel im Sporthandbuch stehen.