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Title: Austausch von Läufen bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen [Archiv] - Field Target Forum  •  Size: 5669

Link funktioniert leider nicht : Austausch von Läufen bei nicht erlaubnispflichtigen Waffen


Dirk
24.04.2006, 20:36
Durch den Kompensator Thread hab ich noch mal in den mir zu Verfügung stehenden Gesetzestexten geschaut und das Zitat gefunden:

Anl.I-A1-UA1-1.3.5
Mit Zügen oder anderen Innenprofilen versehene Laufrohlinge, Laufabschnitte oder Laufstücke, die noch kein Patronen- oder Kartuschenlager enthalten, sind dann wesentliche Teile, wenn sie für eine erlaubnispflichtige Schusswaffe bestimmt sind.
Heisst das, das ein Lauf einer nicht erlaubnispflichtige Schusswaffe KEIN wesentliches Waffenteil ist? Oder ? :wend:



Gruß Dirk

Uwe_S
25.04.2006, 10:26
Gute Frage !

Ralph Lövenich
25.04.2006, 10:28
Meiner Auffassung nach ist jeder Lauf, auch der einer F-Waffe, ein wesentliches Waffenteil. Bei mir sowieso, da der Lauf das F trägt.

Dirk
25.04.2006, 11:01
Ralph,

der Gesetzestext sagt da aber etwas anderes und der ist aus den Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) vom 27.01.2006 von Fr. Dr. Angela Merkel.
Anl.I-A1-UA1-1.3.5

Daher bin ich mir da nicht sicher.

Da die Läufe unser Waffen keine Kartuschen oder Patronenlager aufweisen.

Was das "F" angeht, so ist das kein amtliche Siegel. Es steht nirgendwo wer das anbringen darf oder ob da irgendeine Legitimation für benötigt wird. Es gibt auch Waffen bei denen das "F" mit einem Aufkelber an der Waffe befestigt ist. Von daher ?

Ralph Lövenich
25.04.2006, 11:20
Sicher? Mir ist bis Heute noch niemand begegnet, der sich zu diesem Thema 100% sicher ist.

Dirk
25.04.2006, 12:14
Hallo Ralph,

wenn ich da sicher wäre hätte ich das auch so geschrieben.

Nein ich bin mir nicht sicher. Weder was den Gesetzestext angeht , noch bei der "F" Kennzeichnung.

Da ich weder Anwalt, noch Mitarbeiter des Innenministeriums bin oder zum Stab des Bundeskanzlers gehöre, kann ich nur das wiedergeben, was ich aus den mir zugänglichen Gesetzen lesen kann.

Daher hab ich es auch als Frage formuliert. Und gehofft das sich da jemand besser auskennt als ich.

Nur wenn der Lauf kein wesentliches Bauteil einer nicht erlaubnispflichtige Schusswaffe ist, so ist der Austausch des selben auch nicht Erlaubnispflichtig.

Gruß Dirk

Ralph Lövenich
25.04.2006, 12:34
Dirk, das "Sicher?" war nicht auf Dich bezogen, sondern eine allg. Aussage. Es gibt einfach niemanden, ausser RA, die sich auf dieses Thema spezialisiert haben, die hier eine Auskunft geben können. Selbst diese Auskünfte sind aber noch von Person zu Person verschieden. Dabei sollen doch eigentlich Gesetze, den Menschen, die in einer Gemeinschaft leben, das Miteinander erleichtern. Das ist bei dem heutigen Bürokratismus aber leider vollkommen untergegangen. Heute erschwerern Gesetze das Leben, weil keiner sie mehr versteht und selbst die Rechtsgelehrten 100te Auslegungsmöglichkeiten sehen.
Die Ämter schweigen ihr Unwissen einfach tot. Auf meine Anfrage, über den Bau von Schalldämpfern, habe ich nach einem 3/4Jahr noch keine Antwort.

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